Die Paramyxovirus-Infektion (PMV) verbreitete sich in Deutschland erstmals 1982 auf einer Tauben- und Geflügelausstellung in Nürnberg. Das Virus verbreitete sich in ungeschützten Beständen besonders schnell, da bereits in der Inkubationszeit Viruspartikel über Kot, Speichel, Nasensekret und Tränenflüssigkeit ausgeschieden werden. Die Infektion führt zu wässrigem Durchfall, Lähmungen der Flügel und Beine, zentralnervösen Störungen, bis hin zum Tod. Eine medikamentöse Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich. Kein Wunder also, dass die jährliche PMV-Impfung längst für den ganzen Taubenbestand vorgeschrieben ist.
Die Befunde von PMV sind seitdem stark zurückgegangen, doch Tierärzte sehen die PMV in Deutschland immer noch täglich. Sie ist eine extrem häufige Erkrankung von wilden Tauben. Zur Ansteckung reicht es aus, wenn es Kontakte auf den Taubenvolieren gibt, oder fliegende Tauben sich zusammen auf dem Dach niederlassen. PMV kann sehr unterschiedlich aussehen, und bevor man
merkt, dass eine Taube diese Erkrankung hat, kann sie schon ungeimpfte andere Tauben infiziert haben. Gerade zu Beginn sind die Symptome sehr undeutlich. Die massiven Symptome wie schwimmender Schlag oder Kopfdrehen treten erst spät auf. Die Gesetze hinsichtlich dieser Viren sind streng, denn es kann im schlimmsten Fall passieren, dass die Taubenviren zu Hühnersterben führen. So eine Tierseuche hat dann Folgen für die deutsche Wirtschaft und natürlich für den Verursacher. Davor kann man sich sehr leicht schützen: Alle Tauben immer impfen. Und
zusätzlich Brieftauben und Hühner nicht gemeinsam halten.
Die Impfbescheinigung ist ein offizielles Dokument, und man muss entsprechend korrekt damit umgehen. Sie ist verpflichtend für alle reisenden Brieftaubenschläge oder auch bei Transport jeder einzelnen Taube über europäische Grenzen. Nicht zuletzt deshalb ist das Mitführen ordentlich geführter Impfbescheinigungen auch für den Kabifahrer immens wichtig. Die kontrollierenden
Amtsveterinäre im In- und Ausland schauen immer genauer hin.
Neue Vordrucke für Impfbescheinigungen
Aus diesem Grund hat sich das Verbandspräsidium dazu entschlossen, ab 2023 neue Vordrucke für übersichtliche Impfbescheinigungen anzubieten – in zwei Varianten:
Version A: Diese Variante kann von denjenigen Züchtern genutzt werden, die ihre Bestandsliste vom
PC ausdrucken und hinter die Impfbescheinigung heften wollen. Der impfende Tierarzt heftet die ausgedruckte Bestandsliste dann an das Impfzertifikat und bestätigt dies mit seinem Stempel. Dieses Zertifikat wird vom Tierarzt entsprechend ausgefüllt und unterschrieben.
Version B: Ähnlich dem bereits von der Taubenklinik angebotenen Impfzertifikat können Züchter ihren Bestand per Hand in das Formular eintragen. Die Angaben zum Impfstoff, Stempel und Unterschrift werden dann vom impfenden Tierarzt ergänzt. Jede Impfbescheinigung hat zwei
Durchschläge – einen für den Züchter (gelb) und einen für den Tierarzt (rot). Das weiße Original ist für die RV. Tierärzte müssen für das Arzneimittelrecht dokumentieren, was sie mit dem Impfstoff gemacht haben, hierfür ist der Durchschlag für den Tierarzt sicherlich eine gute Hilfestellung.
Außerdem kann der Tierarzt den verwendeten Impfstoff einfach ankreuzen oder eintragen, was Zeit spart. Durch diese Vorteile sind vielleicht wieder mehr Tierärzte bereit, Brieftauben zu impfen.
Beide Varianten der Impfbescheinigungen können im Shop der Taubenklinik (www.taubenklinik-shop.de) erworben werden. Es bietet sich an, die neuen Impfbescheinigungen direkt für den gesamten Regionalverband, für die Reisevereinigung oder den Verein zu kaufen und unter den Mitgliedern zu verteilen.
Preise:
20 St. = 3,00 Euro
50 St. = 7,50 Euro
100 St. = 14,00 Euro
250 St. = 32,50 Euro
500 St. = 60,00 Euro
Die Vordrucke der Impfbescheinigungen gibt es hier: www.taubenklinik-shop.de: