Wir bitten um Beachtung der nachstehenden Verbandsmitteilung.

 

Aufhebung der Restriktionen für Taubenauflässe und deren Zusammenführung in Brandenburg

 

Mit Verbandsmitteilung vom 07.05.2026 hatten wir über die vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg mit Erlass vom 29.04.2026 angeordneten Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Newcastle-Krankheit informiert. Hiernach waren Auflässe von Tauben und das Zusammenführen (Einsetzen) von Tauben im Land Brandenburg untersagt.

 

Nach telefonischer Auskunft des Ministeriums am 01.07.2026 wurde dieser Erlass nicht verlängert und besteht somit nicht mehr fort. Die dem Land Brandenburg angeschlossenen Landkreise wurden hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

Ein Auflass sowie das Zusammenführen (Einsetzen) von Brieftauben fällt damit fortan wieder in die Entscheidung des für den Auflassort / die Einsatzstelle zuständigen Veterinäramtes und ist seitens der Flugveranstalter mit diesem abzustimmen.

 

Eine schriftliche Bestätigung über die Beendigung des Erlasses vom 29.04.2026 wird derzeit seitens des Ministeriums erstellt. Sie wird unsererseits nach Vorliegen auf diesem Wege bekannt gegeben.

 

Wir stehen weiterhin in Kontakt zum Landesministerium und halten Sie über die Sachlage informiert.

 

Für das Präsidium

Martin Stiens

-Präsident-

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