Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Reisesaison 2020 nicht wie geplant stattfinden. Daher werden die Sportlichen Vergabebedingungen 2020 an diese Situation angepasst.
03. Juni 2020
Die aktualisierten Sportlichen Vergabebedingungen 2020 können hier heruntergeladen werden (Änderungen rot markiert):
28. Mai 2020
Neben den am 27. Mai bekanntgegebenen Änderungen der Sportlichen Vergabebedingungen 2020 werden folgende Punkte angepasst:
Da wir bei der Deutschen Verbandsmeisterschaft und der AS-Taube im Jahr der Corona Pandemie und den in weiten Teilen der Bundesrepublik verspäteten Beginn der Reise auf den 600 km Flug verzichten und diesen nicht zwingend vorschreiben, trifft dies natürlich auch auf die Deutsche Ladies League sowie die Deutsche Verbands-Jugendmeisterschaft zu:
- § 20 b Deutsche Ladies League
Gewertet werden die letzten 6 durchgeführten Wertungsflüge, die folgende Mindestbedingungen aufweisen:
- 2 Flüge über 300 km
- 3 Flüge über 400 km
- 1 Flug über 500 km.
Als Mindestentfernung gilt jeweils die mittlere Entfernung im Sinne des §8 Abs. 3 der Reiseordnung.
Die Vergabebedingungen § 17 Medaillen bleiben vollumfänglich erhalten.
Der JAK hat für die Deutsche Verbands-Jugendmeisterschaft 2020 folgenden Modus beschlossen:
Deutsche Verbands-Jugendmeisterschaft
Gewertet werden die sechs Flüge, die im Folgenden auf die Entfernungen festgelegt wurden:
- 2 Flüge über 300 km
- 3 Flüge über 400 km
- 1 Flug über 500 km
Für das Präsidium
Richard Groß
- Präsident -
27. Mai 2020
Das Präsidium hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 26. Mai 2020 folgendes beschlossen:
Änderung der Sportlichen Vergabebedingungen 2020 und der AS Taube des Monats der Brieftaube
AS Taube des Monats Mai der Brieftaube
Die Prämierung der AS Taube des Monats Mai der Brieftaube wird für 2020 ersatzlos gestrichen.
Sportliche Vergabebedingungen 2020
§14 AS-Taube
b) Gewertet werden die letzten 6 durchgeführten Wertungsflüge, die folgende Mindestbedingungen aufweisen:
- 2 Flüge über 300 km
- 3 Flüge über 400 km
- 1 Flug über 500 km.
Als Mindestentfernung gilt jeweils die mittlere Entfernung im Sinne des §8 Abs. 3 der Reiseordnung.
§15 Deutsche Verbandsmeisterschaft
b) Gewertet werden die letzten 5 der durchgeführten Regionalverbands-oder Regionalverbandsgruppenflüge, die die Voraussetzungen von Buchstabe c) erfüllen.
c) Die in die Wertung kommenden Flüge müssen die folgenden Mindestbedingungen
aufweisen:
- Der letzte durchgeführte Flug über 300 km
- Die drei letzten durchgeführten Flüge über 400 km
- Der letzte durchgeführte Flug über 500 km.
§18 Verbands-Jährigen-Meisterschaft
b) Gewertet werden die letzten 5 der durchgeführten Regionalverbands-oder Regionalverbandsgruppenflüge, die die Voraussetzungen von Buchstabe c) erfüllen.
c) Die in die Wertung kommenden Flüge müssen die folgenden Mindestbedingungen aufweisen:
- Der letzte durchgeführte Flug über 300 km
- Die drei letzten durchgeführten Flüge über 400 km
- Der letzte durchgeführte Flug über 500 km (jedoch unter 600 km).
Als Mindestentfernung gilt jeweils die mittlere Entfernung im Sinne des §8 Abs. 3 der Reiseordnung.
Die Reisepläne 2020 sind von den Regionalverbänden bis zum 21. Juni 2020 an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden.
Die übrigen Inhalte der Sportlichen Vergabebedingungen 2020 bleiben vollumfänglich erhalten.
Der Wertungszeitraum der Alttierreise bleibt unverändert.
Für das Präsidium
Richard Groß
- Präsident -