Trotz der Corona-Pandemie und auch der Befürchtungen infolge der EU-Verordnung 2020/688 konnten wir weitestgehend planmäßig in die Saison 2021 starten. Finden Sie nachfolgend die Verbandsmitteilung zum bisherigen Verlauf des Reisejahres.
Verbandsmitteilung
Zum bisherigen Verlauf des Reisejahres
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir befinden uns am Beginn der zweiten Hälfte des Alttier-Reisejahres 2021. Wer von uns hätte noch im März/April gedacht, dass wir planmäßig mit der diesjährigen Brieftauben- Flugsaison beginnen können?
Erinnert sei hier an berechtigte Befürchtungen infolge der EU-Verordnung 2020/688, mit geplanten massiven Einschränkungen für Tiertransporte im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Europäischen Union, und natürlich an die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie mit einem erneuten Lockdown unmittelbar vor Beginn der Reisesaison 2021.
Heute können wir feststellen, dass im Ergebnis konstruktiver und zielstrebiger Zusammenarbeit – mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und mit großer Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern bis hinein in das Europäische Parlament und die Europäische Kommission – für Brieftauben Regelungen gefunden wurden, die es ermöglichen, unseren Sport innerhalb der EU auch im Jahr 2021 in gewohnter Weise durchzuführen. Wir sind uns dessen bewusst, dass der Tierschutz künftig weiteren Veränderungen unterliegt, die Gesundheit und die artgerechte Haltung unserer Brieftauben an unser tägliches Wirken ständig höhere Anforderungen stellt, denen wir jederzeit gerecht werden wollen.
Alle Mitglieder des Verbandes waren auf unterschiedliche Weise betroffen von den Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie.
Mit dem Einsetzkonzept 2021 hatten wir Verhaltensregeln für jedes Verbandsmitglied zur Organisierung des Reisejahres und darüber hinaus für alle verbandlichen Aktivitäten ausgearbeitet, um unserer Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie gerecht zu werden und uns als Interessenvertreter aller Mitglieder zu positionieren. Dieses, auf die Erfahrungen des letzten Jahres basierende Einsetzkonzept, und die strikte Anwendung der Vorgaben durch die Reisevereinigungen und in den Einsetzstellen, wurde deutschlandweit von den Behörden akzeptiert und hat das Reisegeschehen möglich gemacht.
Für dieses verantwortungsvolle Verhalten dankt das Präsidium Deutscher Brief-taubenzüchter e.V. allen beteiligten Mitgliederinnen und Mitgliedern sehr herzlich!
Mit diesem einheitlichen und engagierten Vorgehen haben wir unseren Anteil zur letztlich guten Entwicklung bei der Bewältigung der Coronakrise in Deutschland geleistet und konnten erfahren, welche große Kraft durch gemeinsames und diszipliniertes Handeln der Mitglieder in unserem Brieftaubenverband steckt. Das verstärkt die Zuversicht darauf, dass auch künftig, mit dem gemeinsamen Willen der übergroßen Mehrheit unsere Mitglieder, weitere Herausforderungen gemeistert werden können.
Die Richtlinien und Empfehlungen des Einsetzkonzeptes waren in der Aufgabenstellung konsequent, haben aber zugleich und ganz bewusst Möglichkeiten eingeräumt, unser Handeln jederzeit den Vorgaben und Regeln der Bundesländer und Regionen anzupassen sowie vor Ort anzuwenden.
Mittlerweile sind die Inzidenzwerte bundesweit fast einheitlich im einstelligen Bereich, der Anteil der Geimpften steigt stetig, und das öffentliche Leben normalisiert sich zunehmend.
Vollständig Geimpfte und von einer Corona-Infektion Geheilte sowie auch Nutzer von negativen Coronatests in den Testzentren – möglich auch mit Eigentests unter Aufsicht in den Einsatzstellen – genießen besondere Rechte. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass auch wir mittlerweile von den Lockerungen, beispielsweise für Vereine, bezogen auf die Anzahl beteiligter Personen, und in der Sportausübung profitieren können, zumal wir uns beim Einsetzgeschäft fast ausschließlich unter freiem Himmel bewegen. Wenn mittlerweile wieder ein Bier oder eine Bockwurst beim oder nach dem Einsetzgeschäft gereicht werden können, dann trägt das zur ehemals gewohnten Geselligkeit im Vereinsleben bei.
Allerdings können einheitliche, verbesserte Regelungen für den gesamten Verband nicht abschließend vorgegeben werden. Die Verordnungen in den Bundesländern sind noch unterschiedlich, und mit der Kopplung der Befugnisse für Grundrechtseinschränkungen an die 7-Tage-Inzidenz kann es von Ort zu Ort weiterhin unterschiedliche, sich verändernde Anordnungen geben.
Niemand kann heute vorhersagen, ob uns eine neue Infektionswelle im Herbst erspart bleiben wird. Deshalb handeln wir weiterhin verantwortungsvoll und regelkonform, wenn wir innerhalb der Lockerungen beim unmittelbaren Einsatzgeschäft die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene und Alltagsmaske (Mundschutz) – anwenden! Auf diese Weise schützen wir uns und andere immer noch am besten. Wir bitten alle Verantwortlichen, vor allem die für die Organisierung des Einsetzgeschäftes, sich vor Ort immer umfassend über die sich ändernden Anordnungen der Bundesländer, Regionen und Kommunen zu informieren.
Nach zuletzt in Teilen Deutschlands für die Durchführung von Distanzflügen problematischen Witterungsbedingungen erwarten wir von allen Verantwortlichen, insbesondere den Flugleitern, für die kommenden Flüge ein umsichtiges Handeln für gute Flugverläufe und immer das erforderliche Augenmaß für richtige Entscheidungen!
Allen Sportfreundinnen und Sportfreunden wünschen wir alles Gute und viel Erfolg für die zweite Hälfte der Reisesaison!
Für das Präsidium
Hans-Joachim Nüsse
-Vize-Präsident-