Flugverbot von Samstag, 28.08.2021 bis einschließlich Sonntag, 29.08.2021
Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden tiefe Wolken, Dauerregen und schlechte Sichten vorhergesagt) von ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.
Das Flugverbot gilt somit zunächst von Samstag, 28.08.2021 bis einschließlich Sonntag, 29.08.2021.
Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche Vor-, Trainings- und Preisflüge. Das Verbot gilt für alle Organisationen und Mitglieder des Verbandes.
Information: Am Samstag, 28.08.2021 wird gegen 10 Uhr die Gesamtwetterlage neu bewertet und entsprechend das Flugverbot bis Montag, 30.08.2021 verlängert oder aufgehoben.
Für die FSK
Martin Stiens
-Vorsitzender-
Änderung des Begriffs des „Wochenendes“
Aufgrund des Flugverbotes am 28. und 29.08.2021 hat das Präsidium beschlossen, von seiner Befugnis nach § 21 der Sportlichen Vergabebedingungen 2021, die Vergabebedingungen in dringenden Fällen zu ändern, Gebrauch gemacht. Es hat entschieden:
§ 2 Ziffer 7 der Sportlichen Vergabebedingungen 2021 wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass der Begriff „Wochenende“ nicht auf den Zeitraum von Samstag bis Montag beschränkt wird. Für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen werden daher auch solche Flüge gewertet, die in dem Zeitraum von Dienstag bis Mittwoch durchgeführt wurden.
Die mitgeteilte Änderung tritt am 01.09.2021 (24.00 Uhr) außer Kraft.
Für das Präsidium
Hans-Joachim Nüsse
-Vizepräsident-