Änderung des Begriffs des „Wochenendes“
Für das kommende Wochenende sind teilweise schwierige Wetterbedingungen gegeben, bedingt durch die zu erwartenden hohen Temperaturen und die damit einhergehende Schwüle. Das Präsidium hat daher beschlossen, von seiner Befugnis nach § 20 der Sportlichen Vergabebedingungen 2022 Gebrauch zu machen, die Vergabebedingungen in dringenden Fällen zu ändern.
Es hat entschieden: § 2 Ziffer 7 der Sportlichen Vergabebedingungen 2022 wird mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass der Begriff „Wochenende“ nicht auf den Zeitraum von Samstag bis Montag beschränkt wird. Für die Vergabe von Verbandsauszeichnungen werden daher auch solche Flüge gewertet, die in dem Zeitraum von Freitag bis Montag durchgeführt wurden. Die mitgeteilte Änderung tritt am 20.6.2022 (24:00 Uhr) außer Kraft.
Für das Präsidium
Ulrich Peck, Präsident